Batterietausch nach Ablauf der Lebensdauer

Batterietausch in Ihren USV Anlagen nach Ablauf der begrenzten Lebensdauer der Batterien (je nach Batterie 3-15 Jahre).

Batterietausch in Ihren USV Anlagen nach Ablauf der Lebensdauer

Das Herzstück einer jeden USV- und Notlichtanlage ist ein stationäres Batteriesystem. Aufgrund der begrenzten Lebensdauer einer jeden Batterietype, ist nach Ablauf der Lebenszeit (je nach Batterietype zwischen 3 - 15 Jahre) ein Austausch erforderlich.

Folgende Leistungen bieten wir im Rahmen des Austauschservices:

  • Beratungsgespräch
  • Lieferung der neuen Batterien
  • Einbringung der neuen Batterien bis zum Aufstellort
  • Demontage der Altbatterien
  • Montage der neuen Batterien
  • Ausbringung der Altbatterien
  • Abtransport und fachgerechte Entsorgung bzw. Lieferung an Recyclingbetriebe