AGB

1. Geltungsbereich, Allgemeines
   
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen, die BellEquip an Kunden erbringt.
   
1.2 Andere Geschäftsbedingungen welcher Art auch immer, insbesondere Einkaufsbedingungen von Kunden, sind für BellEquip nur dann bindend, wenn sie von BellEquip schriftlich anerkannt werden.
   
2. Angebot, Vertragsabschluss
   
2.1 Die Angebote von BellEquip sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung eines Kunden ist ein verbindliches Anbot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellte Ware. Der Kaufvertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung von BellEquip beim Kunden oder mit der tatsächlichen Ausführung der Lieferung der bestellten Ware(n) zustande.
   
2.2 Gilt nur, wenn der Kunde Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist: Versendet BellEquip eine schriftliche Auftragsbestätigung, ist der Inhalt dieser Auftragsbestätigung maßgeblich für den Inhalt des Kaufvertrages. Hat der Kunde Einwände gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung, hat er dieser unverzüglich, längstens binnen 7 Tagen ab Erhalt, schriftlich zu widersprechen.
   
2.3 Gilt nur, wenn der Kunde Unternehmer ist: Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass BellEquip durch ihre Lieferanten rechtzeitig beliefert wird. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der bestellten Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Allfällige bereits an BellEquip geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.
   
2.4 Gilt nur, wenn der Kunde Konsument im Sinne des KSchG ist: BellEquip führt eine Bestellung des Kunden spätestens 30 Tage nach Erhalt dieser Bestellung aus oder teilt dem Kunden innerhalb dieser Frist mit, dass er das in der Bestellung des Kunden enthaltene Anbot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellte Ware nicht annimmt. Eine solche Mitteilung über die Nicht-Annahme des Anbotes des Kunden wird insbesondere dann erfolgen, wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Allfällige bereits an BellEquip geleistete Zahlungen werden rückerstattet.
   
3. Preise
   
3.1 Von BellEquip angegebene Preise enthalten keine Umsatzsteuer und gelten ab Lager von BellEquip. Ist Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese und eine allenfalls vom Kunden gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet.
   
3.2 Bezieht sich der Kaufvertrag auf Waren, die einer technischen Weiterentwicklung unterliegen, so ist BellEquip berechtigt, den jeweils neuesten Typ zu liefern, sofern der Kunde nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass BellEquip keinesfalls vom bestellten Typ abweichen darf.
   
4. Lieferung
   
4.1 Von BellEquip angegebene Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht als verbindlich vereinbart wurden. Auch verbindlich vereinbarte Liefertermine sind keine Fixtermine im Sinne des § 919 ABGB, sofern sie nicht ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
   
4.2 BellEquip ist berechtigt, Teil‑ oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.
   
4.3 Lieferfristen gelten vorbehaltlich unvorhersehbarer und von BellEquip unbeeinflussbarer Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Materialmangel, Streik, usw. Behindern solche Umstände die Einhaltung von Lieferfristen, verlängern sich diese um die Dauer dieser Umstände und zwar auch dann, wenn sie bei Zulieferanten eintreten.
   
5. Gefahrenübergang
   
5.1 Nutzung und Gefahr des zufälligen Unterganges/der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Versendung mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Findet keine Versendung statt, gehen Nutzung und Gefahr mit Übergabe der Ware von BellEquip an den Kunden über.
   
6. Zahlungsbedingungen
   
6.1 Rechnungen von BellEquip sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zur Zahlung fällig.
   
6.2 Bei Zahlungsverzug werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (8 % p.a. über dem Basiszinssatz; für Konsumenten: 4 % p.a.) verrechnet.
   
6.3 Gilt nur für Unternehmer: Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen wegen vermeintlicher Gegenansprüche, insbesondere Gewährleistungsansprüche, ist ausgeschlossen.
   
7. Eigentumsvorbehalt
   
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von BellEquip.
   
8. Gewährleistung
   
8.1 Weist die gelieferte Ware Mängel auf, kommen die allgemeinen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts zur Anwendung.
   
8.2 Gilt nur für Unternehmer: Der Kunde hat eine Lieferung unverzüglich nach Erhalt eingehend zu untersuchen und dabei festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich BellEquip anzuzeigen, andernfalls die Lieferung als vorbehaltlos angenommen gilt und diesbezügliche Gewährleistungs‑ und Schadenersatzansprüche verfallen; gleiches gilt, wenn verdeckte Mängel nicht unverzüglich nach Entdeckung schriftlich BellEquip angezeigt werden.
   
8.3 Gilt nur für Unternehmer: BellEquip ist nach ihrer Wahl zur Verbesserung oder zum Austausch berechtigt. Nur wenn die Verbesserung und der Austausch unmöglich ist, für BellEquip mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre oder BellEquip dem Austausch‑ oder Verbesserungsbegehren nicht oder nicht innerhalb angemessener Frist nachkommen kann, ist der Kunde berechtigt, Preisminderung oder die Aufhebung des Vertrages zu begehren.
   
8.4 BellEquip gibt gegenüber ihren Kunden keine Garantien ab; Garantien der Hersteller der von BellEquip vertriebenen Waren bleiben davon unberührt.
   
9. Haftungsbeschränkung
   
9.1 Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes haftet BellEquip nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.
   
9.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, sonstigen mittelbaren Schäden, Verlusten oder entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
   
9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei BellEquip zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
   
10. Ergänzende Bestimmungen für Konsumenten im Sinne des KSchG (Konsumentenschutzgesetz)
   
10.1 Ist der Kunde Konsument im Sinne des KSchG und ist der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel, wie Telefon, Brief, Fax, E‑Mail zustande gekommen, kann er vom geschlossenen Vertrag oder der abgegebenen Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen bis zum Ablauf der Rücktrittsfrist vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt, und beginnt mit dem Tag der Freischaltung des Zuganges für den Konsument. Für Konsumenten aus dem Ausland beträgt die Rücktrittsfrist 14 Tagen ab Freischaltung des Zuganges. Der Rücktritt gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn der Kunde am letzten Tag der Frist seine Rücktrittserklärung auf elektronischem oder sonstigem Weg versendet.
   
10.2 Tritt der Konsument vom Vertrag zurück, ist dieser verpflichtet, schon erhaltene Ware originalverpackt und ohne Gebrauchsspuren zurückzustellen. Der Konsument ist verpflichtet, die mit der Rücksendung der Ware verbundenen Kosten und Versandspesen zu tragen. BellEquip ist verpflichtet, Zug um Zug vom Konsument bereits geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.
   
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
   
11.1 Erfüllungsort ist Zwettl, Niederösterreich, es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen (IPRG und EVÜ) und unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG; BGBl 1988/96).
   
11.2 Die Parteien vereinbaren die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes für Wien - Innere Stadt. Ist der Kunde Konsument im Sinne des KSchG und hat dieser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder ist er im Inland beschäftigt, ist jenes Gericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.
   
11.3 Sind Regelungen im Vertrag einschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem ursprünglich angestrebten Zweck so nahe wie rechtlich möglich kommt.
   
12. Datenschutz
   
12.1 Entsprechend § 24 Datenschutzgesetz (DSG) 2000 wird der Kunde darüber informiert, dass seine persönlichen Daten wie insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, Informationen über vom Kunden von BellEquip erworbene Waren sowie Angaben zur Verrechnungs‑ und Zahlungsweise zum Zweck der Vertragsverwaltung im Sinne des § 8 Abs 3 Z 4 DSG 2000 verarbeitet werden